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AGB  - Stand 1.April 2026

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden. Sie dienen der Absicherung beider Parteien und legen die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen fest. In unseren AGB finden Sie alle relevanten Informationen zu den Vertragsbedingungen, Leistungen, Preisen, Zahlungsmodalitäten, Kündigungsfristen und Haftungsbeschränkungen. Die AGB wurden sorgfältig formuliert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. 

§1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der ME2C GmbH und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.

§2. Leistungsangebot

Die ME2C GmbH bietet intelligente, maßgeschneiderte und standardisierte Automatisierungstechnik (Fernwirktechnik) für Energieanlagen und Batteriespeichersysteme an. Dazu gehören insbesondere:
- Energy Consulting: Beratung und Begleitung beim Netzanschluss von Energieanlagen
- Fernwirktechnik: Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Betrieb
- Betriebs- und Monitoringservice: Stufenweiser Service bis zum Full-Service
- Academy: Schulung und Ausbildung von Integratoren  

§3. Vertragsschluss und Rücktrittsrecht der ME2C GmbH

(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch die Annahme einer Bestellung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Angebotsbindefrist ist zu beachten.
(3) Wenn Leistung, aus nicht von ME2C GmbH zu verantwortenden Gründen, erst später als sechs Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden kann, hat die ME2C GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Gründe hierfür können beispielsweise Preisänderungen oder Wechsel eines Integrators von ME2C GmbH sein. Bereits vom Kunden geleistete Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Sonstige im Zusammenhang mit dem Vertrag stehende Kosten trägt in diesem Fall jeder Vertragspartner selbst. 

§4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung. Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.  
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Werden Dienstleistungen, am Stück oder in Teilen, über einen Zeitraum erbracht, der 30 Tage überschreitet, behält sich ME2C GmbH das Recht vor Zwischenrechnungen je Kalendermonat zu stellen.
(5) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der ME2C GmbH (Wertstellung) maßgeblich. Gegen Ansprüche der ME2C GmbH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

 

§5. Lieferung und Leistung

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die ME2C GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) ME2C erbringt die vertragsgegenständlichen Services als Dienstleistungen. Die vom Kunden beauftragten Beratungsleistungen wird die ME2C GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erbringen. Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass die von ME2C erbrachten Beratungsleistungen von der Mitwirkung des Kunden abhängig sind und keine bindende Handlungsempfehlung darstellen und den Kunden lediglich bei seiner eigenverantwortlichen Handlungsentscheidung unterstützen sollen.      
(3) Die ME2C GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden Dritter (Dienstleister, Subunternehmen, etc.) bedienen.   
(4) Alle Inhalte, Abbildungen und Sonstiges in Ergebnisberichten zu den Services als Dienstleistungen sind als Hinweise und Empfehlungen zu verstehen. Rechtliche Ansprüche auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit können hieraus nicht geltend gemacht werden. Die in Termin-Protokollen vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen ersetzen keine Fachplanung. Die Angaben zu Kosten sind als Richtwerte zu verstehen, können daher keinen absoluten Anspruch erheben und sind einer gewissen Unschärfe unterworfen. Eine Gewährleistung für die Angaben kann nicht übernommen werden. Für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen kann ME2C GmbH sachkundige Unternehmen vorschlagen, führt jedoch selbst weder Fachplanungen noch Umbauten durch. Für die jederzeitige Einhaltung aller rechtlichen und sonstigen Vorgaben ist und bleibt der Kunde allein verantwortlich.

§6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der ME2C GmbH.

§7. Haftung / Freistellung

(1) Die ME2C GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ME2C der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswerts. Eine weitergehende Haftung von ME2C besteht nicht; eine Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen.   
(3) ME2C GmbH sowie ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften aus diesem Verhältnis nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, soweit die nachfolgenden Regeln nichts anderes vorsehen. 
(4) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind neben den Hauptpflichten des Vertrages auch solche Nebenpflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks vorausgesetzt werden. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der ME2C GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.  
(5) Der Haftungsumfang der ME2C GmbH ist auf den Wert der Beauftragungssumme beschränkt. 
(6) Ausgeschlossen ist die Haftung für alle sogenannten mittelbaren Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt. 
(7) Sollte ME2C GmbH in Folge oder in Zusammenhang mit einer unzulässigen Weitergabe der Leistungsergebnisse an Dritte von denselben oder anderen Dritten in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde zur Freistellung verpflichtet. Soweit der Kunde zur Freistellung verpflichtet ist, beinhaltet dies insbesondere die Freistellung von allen Ansprüchen, Verpflichtungen, Verlusten, Schäden und Kosten, einschließlich angemessener Kosten für die Verteidigung und Rechtsberatung in einem anhängigen oder drohenden Rechtsstreit sowie die Erstattung verauslagter Beträge.  
(8) ME2C haftet bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung unbeschränkt. 

§8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der ME2C GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§9. Urheberrechte und Schutzrechte

(1) Alle durch die ME2C GmbH bereitgestellten Unterlagen, Konzepte und Softwarelösungen unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist nicht gestattet.
(2) Sämtliche Rechte an eigenen Modellen, Methoden, Verfahren und Know-how, die ME2C GmbH zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen einsetzt, verbleiben bei ME2C GmbH.  
(3) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Entgelte erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbeschränkte, inhaltlich jedoch auf die interne Verwendung in dem Unternehmen des Kunden und in mit dem Kunden im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen beschränkte Recht, alle im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse (z.B. Ergebnisberichte) im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages zu nutzen.  
(4) Eine Weitergabe der Leistungsergebnisse an Dritte, eine öffentliche Berichterstattung über die Leistungsergebnisse, eine Verwendung als Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahmen gegenüber Dritten allgemein und im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten mit Dritten sowie jede anderweitige Kommunikation an oder Zugänglichmachung der Leistungsergebnisse für Dritte durch den Kunden, in unveränderter oder veränderter Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ME2C GmbH, es sei denn: 
- die Weitergabe erfolgt im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Services als Dienstleistungen oder  
- die Weitergabe der Leistungsergebnisse ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder 
- der Dritte ist als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt dem Kunden gegenüber gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.  

§10. Datenschutz 

(1) ME2C verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtline 95/46/EG (DSGVO) sowie der jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze zur Umsetzung der DSGVO in deren jeweils gültiger Fassung, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
ME2C verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Vertragsleistung sowie zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website und stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden nur soweit hierfür erforderlich Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhalten. ME2C belehrt alle von ihm beauftragten oder angestellten Mitarbeitenden nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet diese zur Einhaltung des Datengeheimnisses.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO und des TDDDG. 
(2) Weiteres findet sich in den Datenschutzerklärungen wieder.  

www.me2c.io/Datenschutz 

§11. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, insbesondere technischer und geschäftlicher Art.
(2) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Dokumente und sonstige Unterlagen sowie die Informationen, die ME2C GmbH dem Kunden oder umgekehrt dieser der ME2C GmbH im Rahmen des Vertrages zugänglich macht, gleich welcher Art (Texte, Zeichnungen, Diagramme, Fotografien etc.) und unabhängig von der Art des Mediums (Schriftstücke, Ausdrucke, Digitale Datenträger, E-Mail-Dateien, mündliche Mitteilungen etc.).  
(3) Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen, die 
- öffentlich bekannt sind; 
- ohne Verschulden der Empfängerpartei oder deren Mitarbeitern während der Geltungsdauer des Vertrages öffentlich bekannt werden; 
- nachweislich vor ihrer Übermittlung bereits der Empfängerpartei zugänglich waren.
(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche technischen und unternehmensbezogenen Daten, die im Rahmen der durchgeführten Services als Dienstleistungen sowie die geschäftlichen Kontaktdaten erhoben, gespeichert und an die ME2C GmbH  bzw. an mit dieser verbundenen Gesellschaft i. S. v. § 15 AktG weitergegeben werden können.
(5) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Ablauf der Leistungserbringung fort.
(6) Sofern dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung durch die ME2C GmbH geschützte Werke im Sinne des Urhebergesetzes zugänglich gemacht werden, werden dem Kunden Nutzungsrechte ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck übertragen. Die von ME2C GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung durch ME2C GmbH an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an den Zertifizierer im Rahmen der Zertifizierung.

§12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der ME2C GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§13. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von ME2C sind abrufbar unter: www.me2c.io/AGBs und finden Anwendung. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nicht, außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ME2C (automatisiert erstellte Auftragsbestätigungen ohne Unterschrift reichen hierfür nicht). Die AGB gelten auch dann, wenn ME2C in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden, Lieferungen vorbehaltlos ausführt.   
(3) Änderungen dieses Vertrages, sowie die Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen wiederum der Schriftform.      

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